Glück im Unglück – Online-Spielverluste können zurückgefordert werden

In Österreich besteht ein Glücksspielmonopol. Das Recht, Spiele wie Roulette, Poker oder Blackjack anzubieten, liegt allein beim Staat. Das bedeutet, dass in Österreich nur Anbieter mit Lizenz Glücksspiele anbieten dürfen. Derzeit besitzt nur Win2day eine gültige Lizenz.

Sämtliche Anbieter von Online-Glücksspielen, die über keine Lizenz nach dem österreichischen Glücksspielgesetz verfügen, üben ihre Tätigkeit gesetzwidrig aus. Die mit diesen Anbietern geschlossenen Glücksspielverträge sind daher ungültig.

Zahlungen an die Anbieter – etwa Einsätze beim Roulette – können daher von den Spielern zurückgefordert werden. Mit einer Klage können so Spielverluste der letzten 30 Jahre zurückgefordert werden.

Der Oberste Gerichtshof gab in zahlreichen Entscheidungen den österreichischen Spielern recht und verpflichtete die Online-Anbieter zur Rückzahlung der Einsätze. 

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