Kollision auf der Piste – Wer kommt für den Schaden auf?

Die Ski- und Rodelsaison hat begonnen. Die Freude darüber ist groß. Leider sind unglückliche Kollisionen keine Seltenheit mehr.

-> Wer haftet im Fall eines unglücklichen Zusammenstoßes?

-> Wer kommt für die Schäden auf?

-> WER muss WAS beweisen?

-> Worauf kommt es bei der Haftung des Unfallverursachers an? 

Worauf es ankommt/Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch

Für die Beurteilung der Haftung müssen immer alle Faktoren, die maßgeblich für den konkreten Unfall gewesen sein könnten, berücksichtigt werden. Wesentlich sind dabei etwa der Zustand und die Art der Piste, die Frequenz an Skifahrern, die Geschwindigkeit der Beteiligten und deren Fahrweise sowie die Frage, ob es sich bei diesen um erfahrene/durchschnittlich gute Skifahrer oder um Anfänger handelt. 

Voraussetzung eines Schadenersatzanspruches ist ein Schaden, eine rechtswidrige Handlung und ein Verschulden. Die Schadenersatzansprüche ergeben sich entweder aufgrund einer Kollision zwischen Skifahrern/Snowboardern oder aufgrund eines Fehlverhaltens des Betreibers des Skigebietes. 

Haben die am Unfall Beteiligten die „FIS-Regeln“ und „POE-Regeln“ eingehalten? Diese Frage gilt in einem Gerichtsverfahren zu klären. Diese Regeln gelten für alle Wintersportler gleichermaßen und stellten gewisse Verhaltensregeln auf, um Unfälle zu vermeiden. Um eine Haftung begründen zu können, muss nachgewiesen werden, dass einem der Unfallbeteiligten ein Verschulden an der Kollision trifft, weil etwa ein Verstoß gegen die FIS-Regeln vorliegt. 

Kommt es aufgrund einer mangelhaften Präparierung der Skipiste oder einer mangelhaften Pistensicherung zu einem Unfall, haftet der Betreiber des Skigebietes. Durch den Kauf der Liftkarte entsteht mit dem Liftbetreiber ein Vertragsverhältnis. Die Haftung für Schäden aus einem Vertragsverhältnis ist für den Geschädigten günstiger, weil in einem solchen Fall die Beweislast erleichtert ist. So muss hier etwa der Pistenhalter beweisen, dass ihn an dem Unfall kein Verschulden trifft. Dagegen muss bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer der Geschädigte das Verschulden des anderen Skifahrers beweisen. 

Gut zu wissen

Nach einer Kollision ist es wichtig, die Daten (Namen und Adresse) des Verursachers des Zusammenstoßes umgehend festzuhalten. Auch sollten umgehend Beweismittel gesammelt werden. Notieren Sie die Kontaktdaten der Zeugen, machen Sie Fotos oder Skizzen von der Unfallstelle und lassen Sie in jedem Fall ein Protokoll von der Polizei aufnehmen. Nach dem Unfall sollten Sie auch nachweislich Ihre Unfallversicherung oder eine Haftpflichtversicherung informieren. 

Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht, kann das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch das „im Stich lassen eines Verletzten“ riskiert man je nach den Folgen der Verletzung eine Geld- oder Freiheitsstrafe. 

Wer die Schuld an einem Unfall trägt und für die daraus entstandenen Schäden haftet, ist von Einzelfall zu Einzelfall gesondert zu beurteilen. Bei Haftungsfragen im Zusammenhang mit Skiunfällen machen wir Sie gerne auf ausschlaggebende Details aufmerksam. 

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