Warum sich der Weg zum ANWALT nach einem VERKEHRSUNFALL (fast) IMMER lohnt…

Falls ein Unfallopfer verstirbt, sind auch die Bestattungskosten und allenfalls sogar Unterhaltsforderungen ersatzfähig.

Auch Abschleppkosten, Standgebühren, Vignette oder Dauerparkplatz-Gebühren sind zu ersetzen. Mietwagenkosten sind nur ersatzfähig, wenn man über einen Versicherungsvertrag ohne Leihwagenverzicht verfügt.

Welche Forderungen im Einzelfall zustehen, überprüfen wir gerne für Sie.
Wir informieren Sie gerne unverbindlich und übernehmen auf Wunsch sämtliche Schritte zur Geltendmachung Ihrer Forderung gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Haben Sie Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns.
Gerne beraten wir Sie und prüfen Ihre Ansprüche.

(Bitte geben Sie bei Kontaktaufnahme oder Terminvereinbarungen an: „Verkehrsunfall-Check“).

Telefon:

+43 680 / 217 2094

E-Mail:

office@ra-leitner.at

Adresse:

Mühltalerstraße 29/2
8700 Leoben