Schimmel in der Wohnung – Anspruch auf Minderung der Miete?

Nach dem Gesetz liegt ein Grund zur Minderung des Mietzinses vor, wenn die Wohnung derart mangelhaft ist, dass der Mieter sie nicht wie vereinbart benutzen kann. Diese mangelnde Benutzbarkeit kann mehrere Ursachen haben. Das Recht zur Mietzinsminderung besteht zum Beispiel, wenn in einem oder mehreren Zimmern die Heizkörper nicht mehr heizen, oder die Wasserversorgung ausfällt oder in der Wohnung ein erheblicher„Schimmel in der Wohnung – Anspruch auf Minderung der Miete?“ weiterlesen